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Dollnsteiner Geschichte(n)
Die „Heckenwirte“ von Dollnstein (1671)
Früher gab es viel mehr, freilich
kleinere Wirtshäuser als heute. Sie brauten alle ihr eigenes
„Braunbier“. Das Privileg, Weißbier zu brauen, das nur der
Fürstbischof erteilen konnte, bekamen nur ganz wenige. Die
Konkurrenz zwischen den Gasthäusern war groß und gegenseitiger Neid
und Streit nicht selten. Pfarrer Pöhnlein hat dazu Akten aus der
Zeit nach dem 30-jährigen Krieg ausgewertet und berichtet von einem
regelrechten „Bierkrieg“ der Dollnsteiner Wirte gegen aufkommende
Konkurrenten. Hier – zusammengefasst und frei wiedergegeben – die
für uns heute amüsant anmutende Geschichte. In den Schwedeneinfällen wurden im Ort fünf von den acht Brauhäusern zerstört; nur die Wirtschaften von Sebastian Zinsmeister, Kaspar Adlkofer und Andreas Steibel blieben übrig. Anscheinend genügte aber dieses verbliebene Angebot den Dollnsteinern nicht, ihren Durst zu löschen. So entstanden nach und nach so genannte „Hecken-“ oder „Winkelwirte“. Sie waren im „Hauptberuf“ Schmied, Bäcker und Bader, hatten kein Brau- und Schankrecht, schenkten aber trotzdem Bier aus, brannten Schnaps und verkauften Salz und Mehl. Die drei verbliebenen Wirte beschwerten sich beim Fürstbischof Marquard II. Schenk von Castell: „Es sind bereits drei solche Wirtschaften entstanden, eine vierte folgt und bald werden es noch mehr sein. Dadurch werden unsere Brauhäuser zugrunde gerichtet und uns bleiben nur die Verpflichtungen. Wir müssen in Krieg und Not Einquartierungen und sonstige Beschwernisse tragen, die Heckenwirte aber drücken sich mit dem Argument, sie seien kein Wirtshaus. Sie haben weder Betten, noch Stallungen, Heu und Stroh, um fremde Gäste zu beherbergen. Tagsüber sitzen die Leute bei ihnen und am Abend schicken sie sie zu uns. Wir bitten also, diesen Winkelwirten das Handwerk zu legen“.
Die Entscheidung des Landesherrn vom Oktober 1671 brachte einen Kompromiss: Die drei Heckenwirte durften auch weiterhin Bier ausschenken, aber die „Hauptzöhrung“ sollte den drei bisherigen Wirten vorbehalten werden: Hochzeiten, Taufen und Leichentrunk durften in Zukunft nur bei ihnen abgehalten werden. Auch einem Antrag des Sebastian Zinsmeister wurde entsprochen. Es wurde ihm „vergunnt“, in Zukunft zusätzlich auch Weißbier zu brauen. Quelle: Johann Baptist Pöhnlein, Alt-Dollnstein, Heft 2, Eichstätt 1926
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